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Stefan Möller
Jägerprüfung
Die Jagdprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Jägerprüfung ist in drei separaten Teilen abzulegen.

1) Schießprüfung

- Stehender Bock: 100m Entfernung stehend angestrichen mit 5 Schuss, mindestens 26 von 50 möglichen Ringen (innerhalb Ring 3 bis 10)

- Laufender Keiler: 50m Entfernung stehend mit 5 Schuss, mindestens 3 Treffer in den Ringen

- Kipphase: 35m Entfernung, mindestens 5 von 10 Hasen, zwei Schuss je Hase (Doppel-, oder Bockflinte) sind gestattet, oder Tontaube von 10 mindestens 3 Treffer

- Kurzwaffenschießen: 5 Schuss auf die DJV Pistolenscheibe, Entfernung 10 Meter, 2 Trefffer in den Ringen 6 - 10.

2) Schriftliche Prüfung (Geprüft wird mündlich wie schriftlich in fünf Fachgebieten)

- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Biotophege, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau

- Jagdbetrieb, Führung von Jagdhunden, jagdliches Brauchtum

- Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, Munition, Fanggeräte und deren Einsatz

- Wildtierkrankheiten, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere hinsichtlich seiner Gewinnung und Verwendung als Lebensmittel

- Tierschutz-, Jagd- und Forstrecht sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, ergänzt durch Sicherheits- und andere in Bezug auf die Jagdpraxis einschlägige Vorschriften

Es sind 25 Fragen je Prüfungsfach zu beantworten. Davon ist bei 15 Fragen jeweils eine Antwort anzukreuzen und 10 Fragen sind auszuformulieren. Alle Prüfungsfragen werden dem aktuellen Fragenkatalog entnommen. Die Prüfungszeit berägt 150 min.

3) Mündlichpraktische Prüfung

Je Fachgebiet ist eine Prüfungszeit von 20 min angesetzt. Es definiert sich im Wesentlichen als ein Prüfungsgespräch. Dabei werden Präparate, Trophäen oder jagdliche Gegenstände mit einbezogen

Sie brauchen eine Gesamtnote von mindestens 4,0 um die Prüfung zu bestehen. Dabei dürfen Sie sich sowohl schriftlich als auch mündlich je eine 5 erlauben, jedoch nicht in den Fachgebieten Waffenkunde und Wildbrethygiene/Wildkrankheiten. Hier muss mindestens die Note 4 erreicht werden.

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