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Stefan Möller
Neue Jägerprüfungsverordnung

Ab dem 01.01.2017 tritt in Mecklenburg-Vorpommern die neue Jägerprüfungsverordnung in Kraft.
Das Pistolenschießen ist als vierte Schießdisziplin in die Prüfung mit aufgenommen worden.
Die Ringzahl beim Bock wurde von 21 auf 26 erhöht.

Weiterhin muss in den Gebieten Waffenkunde und Wildbrethygiene schriftlich und mündlich mindestens die Note 4 erreicht werden.

Aber es gibt auch positive Änderungen, die im Sinne des Prüflings sind.
So werden jetzt die schriftlichen Aufgaben einem Prüfungsfragenkatalog entnommen, der vorher eingesehbar ist.

Ebenfalls gibt es mehr Fragen, bei denen bereits drei mögliche Antworten vorgegeben sind.

Weiterhin wird jede bestandene Teilprüfung angerechnet und muss bei Nichtbestehen nicht nochmals wiederholt werden.

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